Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Aufträge, Terminvereinbarungen und Leistungen von Elektro-Fernseh Weber. Stand: August 2026
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über Elektro-, Fernseh- und Technikleistungen zwischen Elektro-Fernseh Weber, Inh. Joma Alaliwee, Bismarckstraße 8, 55743 Idar-Oberstein (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur bei schriftlicher Bestätigung.
2. Angebot und Vertragsschluss
Angebote sind, sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt, 30 Tage freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, Annahme des Angebots durch den Kunden oder durch Ausführungsbeginn zustande. Kostenschätzungen sind unverbindlich; Abweichungen bis 15 % gelten als vereinbart.
3. Leistungsumfang und Termine
Der Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot bzw. Auftragsbestätigung. Vereinbarte Termine sind Richttermine, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Verzögerungen durch Materialverfügbarkeit, Vorleistungen Dritter oder höhere Gewalt verlängern die Ausführungsfrist angemessen.
4. Preise, Stundensätze und Fahrtkosten
Es gelten die im Angebot genannten Preise, andernfalls die jeweils gültige Preisliste. Regie-/Serviceleistungen werden nach Aufwand zu den Sätzen der jeweils gültigen Preisliste abgerechnet (Monteurstunde und Anfahrtspauschale); diese wird vor Auftragserteilung auf Anfrage mitgeteilt. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Material wird nach Verbrauch abgerechnet.
5. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt sowie bei Materialbestellungen Anzahlungen zu verlangen.
6. Terminabsage und Stornierung
Vereinbarte Termine können bis 24 Stunden vor dem Termin kostenfrei abgesagt werden. Bei späterer Absage oder Nichtantreffen vor Ort kann der nachweislich entstandene Aufwand (Anfahrt und vorgehaltene Monteurzeit) berechnet werden. Bereits erbrachte Leistungen und beschaffte Sonderteile sind in jedem Fall zu vergüten.
7. Abnahme und Protokoll
Nach Fertigstellung erfolgt die Abnahme, die auch digital per Unterschrift auf dem Mobilgerät des Monteurs erfolgen kann. Das digital erzeugte Protokoll gilt als Abnahmedokument und wird dem Kunden auf Wunsch als PDF übermittelt.
8. Gewährleistung und Mängel
Es gilt die gesetzliche Gewährleistung. Mängel sind unverzüglich nach Feststellung anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nacherfüllung. Keine Gewährleistung besteht für Schäden durch unsachgemäße Behandlung, Fremdeingriffe, Überspannung oder natürlichen Verschleiß.
9. Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
10. Eigentumsvorbehalt
Geliefertes Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers, soweit es ohne Beschädigung trennbar ist.
11. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung (siehe Fußzeile) und den Vorgaben der DSGVO sowie des BDSG.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand ist Idar-Oberstein. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
